Bundesinnenministerium hält Mietendeckel für verfassungswidrig

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Der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei “kompetenzrechtlich gehindert” Gesetze zu erlassen, die Vorschriften zur Mietenbegrenzung enthalten. Das geht aus einer E-Mail hervor, die das Innenministerium an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner verschickte. Die Berliner Morgenpost hatte zuerst darüber berichtet.

Der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz schreibt im Auftrag von Innenminister Horst Seehofer (CSU), der Bund habe bereits 2015 mit der sogenannten Mietpreisbremse von “seiner Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht”. Damit sei die Mietpreisbegrenzung “umfassend geregelt” worden, wodurch die Länder keine Gesetzgebungskompetenz mehr hätten. Berlin dürfe die konzeptionelle Entscheidung des zuständigen Bundesgesetzgebers nicht verfälschen.

Die Juristen im Innenministerium zweifeln nicht nur an der Zuständigkeit des Landes Berlin, sondern halten auch mehrere Punkte des geplanten Mietendeckel-Gesetzes für verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf greife in die Eigentums- und Vertragsfreiheit der Wohnungseigentümer ein, heißt es in der Mail, die am 31. Oktober verschickt wurde. Es sei zweifelhaft, ob die durch das Grundgesetz geschützten Interessen der Eigentümer “derart weit in den Hintergrund gestellt werden dürfen”.

Außerdem erfasse der geplante Mietenstopp ausnahmslos alle Vermieter – auch jene, die bislang nur geringe Mieten verlangt haben. Das Gesetz berücksichtige nicht, dass die Preise für die Instandhaltung seit 2013 gestiegen seien. Deshalb sei es fraglich, ob eine Miete, die 20 Prozent über dem Niveau von 2013 liege, bereits als “Wuchermiete” gekappt werden dürfe.

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